Überführungen von Verstorbenen (national und international)
Wir als Bestattungshaus können in jedem Fall für die Überführung von Verstorbenen sorgen, auch dann, wenn der Trauerfall im Ausland bei einer Geschäfts- oder Urlaubsreise eingetreten ist (Auslandsrückholung). Dabei ist gerade in südlichen Ländern schnelles Handeln geboten, denn hier bestimmt das Gesetz mitunter, dass die Beisetzung innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll. Wir werden die Überführung in die Wege leiten, ob sie auf dem Seeweg, über Land oder auf dem Luftweg erfolgen soll.
Bei einem Trauerfall im Ausland stellt es oft ein Problem dar, die nötigen Dokumente bereitzustellen. Hier ist es eine große Hilfe, wenn die persönlichen Dokumente zu Hause einer Vertrauensperson zugänglich sind, an die man sich im Notfall wenden kann.
Oft kommt es vor, dass der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hat, nicht an seinem Wohnort, sondern an seinem Geburtsort beigesetzt zu werden. Auch das ist möglich. Wir kümmern uns auch hier um die notwendigen Formalitäten, sorgen für die Überführung und die Beisetzung, falls nötig in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen des Geburtsortes.
Eine Überführung von Deutschland ins Ausland (z.B. nach Italien) muss nicht zwangsläufig über den Luftweg erfolgen, sondern kann auch mit unserem Bestattungswagen durchgeführt werden.
Beachten Sie dazu auch die Seite Überführung nach Italien.
Wir haben zahlreiche Erfahrungen mit nationalen und internationalen Überführungen von Verstorbenen und den jeweiligen Landesbestimmungen (speziell mit Italien und Griechenland, aber auch vielen weiteren Ländern).
"Wir garantieren Ihnen nicht nur einen fairen Preis,
sondern auch eine reibungslose Abwicklung!"
Wir beraten Sie gerne umfassend und unverbindlich und können für Sie nicht nur in Hannover, sondern in ganz Niedersachsen tätig werden.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Sie.